Der Weg zum Ziel. Schritt Eins. Beratung zum Angebot in unserer Einrichtung. Für erste Fragen, und oder einem unverbindlichem und kostenfreien Beratungsgespräch, zum Angebot unserer Einrichtung stehen wir gern zur Verfügung. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular oder rufen Sie einfach an. Wir klären in einem gemeinsamen Gespräch, was Sie als Informationen brauchen, und welche Fragen noch offen sind. So können Sie danach in Ruhe gut entscheiden, ob wir für Sie das richtige Wohnangebot und oder die richtige Wohnform sind. Allgemeine Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen, gibt es auf der Website des Kostenträgers, dem Landschaftsverband Westfalen Lippe, kurz L W L, unter w w w dot L W L dot org. Die Informationen sind nicht ganz einfach zu finden. Daher hier der Weg dorthin: Erster Schritt. Inhaltsverzeichnis. Navigieren zum Unterpunkt Soziales. Navigieren zum L W L. Inklusionsamt Soziale Teilhabe. Dort finden Sie Ambulant betreutes Wohnen.
Für erste Fragen und / oder einem unverbindlichem und kostenfreien Beratungsgespräch zum Angebot unserer Einrichtung stehen wir gern zur Verfügung. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular oder rufen Sie einfach an.
Wir klären in einem gemeinsamen Gespräch, was Sie als Informationen brauchen und welche Fragen noch offen sind. So können Sie danach in Ruhe gut entscheiden, ob wir für Sie das richtige Wohnangebot haben / die richtige Wohnform sind.
Allgemeine Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen gibt es auf der Website des Kostenträgers, dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL), unter www.lwl.org.
Der Weg zum Ziel. Schritt Zwei. Antragstellung. Um den Prozess der Kostenübernahme durch den LWL, in Form eines ersten Beratungsgesprächs, und dann im weiteren Verlauf des Bedarfermittlungsgesprächs durch die zuständigen Mitarbeiter:innen des L W L adäquat vorzubereiten, braucht es einige Antragsformulare auszufüllen und Nachweise anzufügen. Den Termin zum ersten Beratungsgespräch kann von Frau Grün, oder durch den Antragsteller selbst, veranlasst werden unter post minus soziales @ lwl dot org. In diesem Gespräch — aktuell telefonisch, persönlich oder per Videomeeting — wird gemeinsam geklärt, ob Ambulant Betreutes Wohnen in Zukunft die richtige Hilfe sein kann. Sollte dies seitens des L W L bejaht werden, wird ein weiterer Termin für ein Bedarfsermittlungsgespräch vereinbart, und der Hilfebedarf genau für den Antragssteller oder die Antragstellerin festgelegt. Ab diesem Tag darf seitens des Ambulant Betreuten Wohnens die Arbeit aufgenommen werden. Vorrausetzung für eine Kostenübernahme ist ein Bruttoeinkommen von nicht mehr als 1.950 Euro und einem Barvermögen, das 57.333 € nicht übersteigt. Sie bekommen bei Bedarf ein Antragsset von uns im Erstgespräch ausgehändigt. Das können Sie sich aber auch unter Downloads herunter laden, und dann schon mit dem Ausfüllen der beiden Bögen Persönliche Sicht und Antrag auf Eingliederungshilfe beginnen. Ein Antrag besteht aus folgenden Formularen. Fragebogen persönliche Sicht, vom Klienten auszufüllen. Finanzstatus durch den Antrag Eingliederungshilfe, vom Klienten auszufüllen. Aktualisierte Diagnose durch einen Psychiater, die höchstens ein halbes Jahr alt sein darf. Kopie Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden. Bestellungsurkunde eines rechtlichen Betreuers, falls vorhanden. Kopie des Nachweises eines Pflegegrades, falls vorhanden.
Wenn Sie Ambulant Betreutes Wohnen bzw. die Übernahme der Kosten durch den LWL beantragen möchten, ist der Weg folgender:
Um eine Kostenübernahme durch den LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe) zu erzielen, müssen einige Antragsformulare ausgefüllt und Nachweise angefügt werden. Gerne sind wir dabei behilflich bzw. begleiten den Weg der Antragsstellung.
Sie bekommen bei Bedarf ein Antragsset von uns im Erstgespräch ausgehändigt. Das können Sie sich aber auch unter „Downloads“ herunter laden und dann schon mit dem Ausfüllen der beiden Bögen “Persönliche Sicht” und “Antrag auf Eingliederungshilfe” beginnen.
Ein Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen besteht aus folgenden Formularen:
Vorrausetzung für eine Kostenübernahme ist ein Bruttoeinkommen von nicht mehr als 1.950 € und einem Barvermögen, das 57.333 € nicht übersteigt.
Der erste Kontakt zu LWL kann durch Antragssteller oder auf Wunsch von Frau Grün getätigt bzw. hergestellt werden.
Entweder in Form von einer Email an post-soziales@lwl.org oder postalisch an
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL — Inklusionsamt Soziale Teilhabe
48133 Münster
Fax: 02521–591276
In diesem ersten Anschreiben an den LWL braucht es alle wichtigen Stammdaten des Antragstellers (Name, Adresse, Geburtsdatum, Handynummer und E‑Mail-Adresse).
Daraufhin gibt es einen Termin für das Beratungsgespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des LWL.
In diesem Gespräch (aktuell telefonisch, persönlich oder per Videomeeting) wird gemeinsam geklärt, ob Ambulant Betreutes Wohnen in Zukunft die richtige Hilfe sein kann.
Sollte dies seitens des LWL bejaht werden, wird ein weiterer Termin für ein Bedarfsermittlungsgespräch vereinbart und der Hilfebedarf genau für den / die Antragssteller:in festgelegt.
Bis zu diesem Termin sollten dann alle Unterlagen vollständig beim LWL eingegangen sein.
Ab diesem Tag darf seitens des Ambulant Betreuten Wohnens die Arbeit aufgenommen werden.
Hier haben wir alle wichtigen Dokumente in Bezug auf das ABW und die Antragstellung aufgelistet. Mit einem Klick auf den Download-Button können Sie sie herunterladen.
Downloads. A B W. Infos, Formulare. Hier haben wir alle wichtigen Dokumente, in Bezug auf das A B W und die Antragstellung aufgelistet. Mit einem Klick auf den Download-Button, können Sie sie herunterladen.
Auf diesem Flyer stellen wir das ABW mit seinen Zielen, seiner Vorgehensweise und dem Leistungsangebot vor.
[1,12 MB]
Diesen Bogen können Sie bereits zuhause ausfüllen. Sollten Sie Fragen haben, sind wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich.
[654 KB]
Diesen Bogen können Sie bereits zuhause ausfüllen. Sollten Sie Fragen haben, sind wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich.
[796 KB]
Beratungstelefon