Es gibt einige Fragen, die immer wieder gestellt werden. Um es Ihnen etwas leichter zu machen, haben wir hier eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen für Sie aufgelistet. Mit einem Klick auf das Plus-Zeichen öffnet sich die Antwort.
Sollten Sie Ihre Fragen hier nicht finden, freuen wir uns selbstverständlich auf Ihren Anruf oder Ihre E‑Mail. Wir werden Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.
Das Wichtigste im Überblick. F A Q. Häufig gestellte Fragen. Es gibt einige Fragen, die immer wieder gestellt werden. Um es Ihnen etwas leichter zu machen, haben wir hier eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen für Sie aufgelistet. Mit einem Klick auf das Plus-Zeichen öffnet sich die Antwort. Sollten Sie Ihre Fragen hier nicht finden, freuen wir uns selbstverständlich auf Ihren Anruf oder Ihre E‑Mail. Wir werden Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen. Erstens. Kann schon eine Unterstützung im Elternhaus stattfinden? Ja. Zweitens. Kommen die Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter zu mir in die Wohnung? Ja. Drittens. Wer bestimmt, was in den Terminen gemacht wird? Sie als Auftraggeber, wenn es den Inhalten und Zielvereinbarungen mit dem L W L entspricht. Viertens. Können mich Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterinnen zu Terminen begleiten? Ja, zu allen Terminen, die Ihnen schwer fallen, innerhalb der Woche. Fünftens. Betreuen Sie auch am Wochenende? Nein, nur von Montag bis Freitag. Sechstens. Ist es möglich, in der Woche nach 18 Uhr jemanden zu erreichen? Nein, dies ist die Abgrenzung zum intensiv betreuten Wohnen. Dort wird 7 Tage die Woche, 24 Stunden, und mit medizinischem Personal in der Wohnung betreut. Siebtens. Können Sie Taetigkeiten für ‚ich uebernehmen? Nein, wir leiten an und unterstützen. Achtens. In welchem Umfang die Woche habe ich dann Termine? Nach Bedarf und bewilligtem Stundensatz. In der Regel ein bis zwei Termine die Woche, mit zwei bis drei Stunden pro Termin. Neuntens. Erfahren meine Eltern, welche Inhalte im A B W erarbeitet werden? Nein, nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit Schweigepflichtentbindung. Zehntens. Ist Autismus Therapie eine zwingende Voraussetzung? Nein. Elftens. Was mache ich, wenn ich mich in einer akuten Krise oder einem Notfall befinde? Die Mitarbeiter des A B W sind bis 18 Uhr zu erreichen. Danach können Sie sich, in Absprache, an Freude und Familie, und oder die Notfall-Nummern halten, die die Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter mit Ihnen erarbeitet haben, und in Ihrer Wohnung vorliegen. Zwölftens. Bekommen die Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter einen Schlüssel von meiner Wohnung? Nein.
Sie als Auftraggeber, wenn es den Inhalten und Zielvereinbarungen mit dem LWL entspricht.
Ja, zu allen Terminen, die Ihnen schwer fallen, innerhalb der Woche.
Nein, nur von Montag bis Freitag.
Nein, dies ist die Abgrenzung zum intensiv betreuten Wohnen. Dort wird 7 Tage die Woche, 24 Stunden und mit medizinischem Personal in der Wohnung betreut.
Nein, wir leiten an und unterstützen.
Nach Bedarf und bewilligtem Stundensatz (in der Regel 1–2 Termine die Woche, mit 2–3 Stunden pro Termin)
Nein, nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit Schweigepflichtentbindung.
Die Mitarbeiter*innen des ABW sind bis 18 Uhr zu erreichen. Danach können Sie sich in Absprache an Freunde und Familie und / oder die Notfall-Nummern halten und wenden, die die Mitarbeiter*innen mit Ihnen erarbeitet haben und in Ihrer Wohnung vorliegen.
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