Unser Angebot richtet sich nach dem Unterstützungsbedarf, der gemeinsam mit dem Klienten und dem LWL festgelegt wird. Ausschließlich an diesen Zielen wird gemeinsam gearbeitet.
Dies kann sich auf alle Themen den eigenen Haushalt betreffend, der eigenen Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten und sozialer Teilhabe am öffentlichen Leben beziehen. Unser Fachdienst hat sich auf eine Autismus-spezifische Sichtweise und der dementsprechenden Auseinandersetzung und Bearbeitung dieser Alltagsaufgaben spezialisiert und professionalisiert.
Unser Angebot. Unser Angebot richtet sich nach dem Unterstützungsbedarf, der gemeinsam mit dem Klienten und dem L W L festgelegt wird. Ausschliesslich an diesen Zielen wird gemeinsam gearbeitet. Dies kann sich auf alle Themen, den eigenen Haushalt betreffend, der eigenen Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten, und sozialer Teilhabe am öffentlichen Leben beziehen. Unser Fachdienst hat sich auf eine autismuss pezifische Sichtweise, und der dementsprechenden Auseinandersetzung, und Bearbeitung dieser Alltagsaufgaben spezialisiert und professionalisiert.
Die Mitarbeiter*innen des ABW arbeiten im Tandem-System, d. h. dass zwei Mitarbeiter*innen für einen Klienten Ansprechpartner*innen sind und sich gegenseitig im Urlaub oder Krankheitsfall vertreten können. Damit ist Kontinuität in der Unterstützung gewährleistet. Bei Bedarf kann aber auch nur ein/e Mitarbeiter*in zuständig sein, wenn das für den Menschen mit Autismus einfacher im Kontakt ist.
Die Termine werden individuell vereinbart und gestaltet, je nach aktuellem Aufwand und Bedarf, der bewilligte Stundenumfang des LWL ist ein Kontingent für meist 18 Monate.
Grundlage der Finanzierung und Förderung des ambulant betreuten Wohnens sind die sozialrechtlichen Bestimmungen nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Ziffer 6 SGB IX, die Leistungsvereinbarung zwischen dem überörtlichen Sozialhilfeträger und dem Anbieter (§§ 76, 77 SGB XII).
Der Mensch mit Autismus ist Auftraggeber, jedoch unter der Berücksichtigung der vereinbarten Ziele mit dem Kostenträger der Hilfe und unserem Auftraggeber, dem LWL.
In Absprache mit und auf Wunsch des /der Klient*in ist uns eine Kooperation mit den Eltern sehr wichtig und durchaus hilfreich. Eltern sind schließlich die Experten für ihr Kind und können so den Übergang in die Selbständigkeit begleiten. Dies bedarf einer Schweigepflichtentbindung durch den /die Klient*in, ist aber keine Verpflichtung und Voraussetzung für die gemeinsame Arbeit.
Ebenso befürworten wir eine enge Kooperation mit den Therapeut*innen des ATZ Dortmund und Hagen und eine Anbindung ans ATZ bzw. eine begleitende Autismus-Therapie.
Grundsätzliches: Strukturelle Rahmenbedingungen Die Mitarbeitinnen und Mitarbeiter des A B W arbeiten im Tandem System, das heisst, dass zwei Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterinnen, für einen Klienten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind, und sich gegenseitig im Urlaub oder Krankheitsfall vertreten können. Damit ist Kontinuität in der Unterstützung gewährleistet. Bei Bedarf kann aber auch nur ein Mitarbeiter zuständig sein, wenn das für den Menschen mit Autismus einfacher im Kontakt ist. Die Termine werden individuell vereinbart und gestaltet, je nach aktuellem Aufwand und Bedarf. Der bewilligte Stundenumfang des L W L ist ein Kontingent für meist 18 Monate. Grundlage der Finanzierung und Förderung des ambulant betreuten Wohnens sind die sozialrechtlichen Bestimmungen, nach den Paragrafen 53 und 54 S G B Zwölf, in Verbindug mit dem Paragraf 55 Absatz 2 Ziffer 6 S G B neun, die Leistungsvereinbarung zwischen dem überörtlichen Sozialhilfeträger und dem Anbieter, Paragrafen 76 und 77 S G B Zwölf. Der Mensch mit Autismus ist Auftraggeber, jedoch unter der Berüecksichtigung der vereinbarten Ziele mit dem Kostenträger der Hilfe und unserem Auftraggeber — dem L W L. In Absprache mit und auf Wunsch des Klienten, beziehungsweise der Klientin, ist uns eine Kooperation mit den Eltern sehr wichtig und durchaus hilfreich. Eltern sind schliesslich die Experten für ihr Kind, und können so den Übergang in die Selbständigkeit begleiten. Dies bedarf einer Schweigepflichtentbindung durch den Klienten beziehungsweise der Klientin, ist aber keine Verpflichtung und Voraussetzung fuer die gemeinsame Arbeit. Ebenso befürworten wir eine enge Kooperation mit den Therapeutinnen und Therapeuten des A T Z Dortmund und Hagen und eine Anbindung ans A T Z, beziehungsweise eine begleitende Autismus-Therapie.
An erster Stelle steht ein Beziehungsaufbau im Vordergrund, um eine tragfähige Bindung für Anforderungen und eine gemeinsame Arbeit an den individuellen Zielen zu schaffen. Es sollte ein vertrauensvolles Verhältnis zur prozessverantwortlichen Mitarbeiterin bestehen.
In diesen Bereichen bieten wir autismusspezifische Unterstützung und Begleitung an:
Autismus-spezifische Unterstützung. Inhaltliches Angebot. Unterstützung auf allen Ebenen. An erster Stelle steht ein Beziehungsaufbau im Vordergrund, um eine tragfähige Bindung für Anforderungen, und eine gemeinsame Arbeit an den individuellen Zielen zu schaffen. Es sollte ein vertrauensvolles Verhäeltnis zur prozessverantwortlichen Mitarbeiterin bestehen. In diesen Bereichen bieten wir autismusspezifische Unterstützung und Begleitung an: Wohnungssuche und ‑bezug. Loslösung vom Elternhaus. Vorausschauende Haushaltsführung und Organisation. Einkauf der Lebensmittel und eigene regelmässige Versorgung. Zubereitung von Lebensmitteln. Pflege der Wohnung. Pflege der eigenen Person und Hygiene. Pflege und Einkauf der Kleidung. Selbstfürsorge und emotionale Stabilität trainieren. Finanzplanung. Soziale Kontakte anbahnen und pflegen und dieses autismusspezifisch reflektieren. Teilhabe am öffentlichen Leben, kulturelle Angebote, Freizeitgestaltung, und die Anbindung an den Verein. Gesundheitsfürsorge. Tagesstruktur schaffen und berufliche Ziele umsetzen oder erhalten. Briefverkehr, Umgang mit Ämtern, Behörden und rechtlichen Betreuern. Krisen, Überforderung bewältigen und Isolation vermeiden. Gruppenangebote seitens des A B W.
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