Unser Angebot

Unser Ange­bot rich­tet sich nach dem Unter­stüt­zungs­be­darf, der gemein­sam mit dem Kli­en­ten und dem LWL fest­ge­legt wird. Aus­schließ­lich an die­sen Zie­len wird gemein­sam gearbeitet.

Dies kann sich auf alle The­men den eige­nen Haus­halt betref­fend, der eige­nen Gesund­heits­für­sor­ge, Behör­den­an­ge­le­gen­hei­ten und sozia­ler Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben bezie­hen. Unser Fach­dienst hat sich auf eine Autis­mus-spe­zi­fi­sche Sicht­wei­se und der dem­entspre­chen­den Aus­ein­an­der­set­zung und Bear­bei­tung die­ser All­tags­auf­ga­ben spe­zia­li­siert und professionalisiert.

Unser Ange­bot. Unser Ange­bot rich­tet sich nach dem Unter­stüt­zungs­be­darf, der gemein­sam mit dem Kli­en­ten und dem L W L fest­ge­legt wird. Aus­schliess­lich an die­sen Zie­len wird gemein­sam gear­bei­tet. Dies kann sich auf alle The­men, den eige­nen Haus­halt betref­fend, der eige­nen Gesund­heits­für­sor­ge, Behör­den­an­ge­le­gen­hei­ten, und sozia­ler Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben bezie­hen. Unser Fach­dienst hat sich auf eine autis­muss pezi­fi­sche Sicht­wei­se, und der dem­entspre­chen­den Aus­ein­an­der­set­zung, und Bear­bei­tung die­ser All­tags­auf­ga­ben spe­zia­li­siert und professionalisiert. 

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GRUNDSÄTZLICHES

Strukturelle Rahmen­bedingungen

ABW Kommunikation aller Beteiligten

Die Mitarbeiter*innen des ABW arbei­ten im Tan­dem-Sys­tem, d. h. dass zwei Mitarbeiter*innen für einen Kli­en­ten Ansprechpartner*innen sind und sich gegen­sei­tig im Urlaub oder Krank­heits­fall ver­tre­ten kön­nen. Damit ist Kon­ti­nui­tät in der Unter­stüt­zung gewähr­leis­tet. Bei Bedarf kann aber auch nur ein/e Mitarbeiter*in zustän­dig sein, wenn das für den Men­schen mit Autis­mus ein­fa­cher im Kon­takt ist.

Die Ter­mi­ne wer­den indi­vi­du­ell ver­ein­bart und gestal­tet, je nach aktu­el­lem Auf­wand und Bedarf, der bewil­lig­te Stun­den­um­fang des LWL ist ein Kon­tin­gent für meist 18 Monate.

Grund­la­ge der Finan­zie­rung und För­de­rung des ambu­lant betreu­ten Woh­nens sind die sozi­al­recht­li­chen Bestim­mun­gen nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Zif­fer 6 SGB IX, die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung zwi­schen dem über­ört­li­chen Sozi­al­hil­fe­trä­ger und dem Anbie­ter (§§ 76, 77 SGB XII).

Der Mensch mit Autis­mus ist Auf­trag­ge­ber, jedoch unter der Berück­sich­ti­gung der ver­ein­bar­ten Zie­le mit dem Kos­ten­trä­ger der Hil­fe und unse­rem Auf­trag­ge­ber, dem LWL.

In Abspra­che mit und auf Wunsch des /der Klient*in ist uns eine Koope­ra­ti­on mit den Eltern sehr wich­tig und durch­aus hilf­reich. Eltern sind schließ­lich die Exper­ten für ihr Kind und kön­nen so den Über­gang in die Selb­stän­dig­keit beglei­ten. Dies bedarf einer Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung durch den /die Klient*in, ist aber kei­ne Ver­pflich­tung und Vor­aus­set­zung für die gemein­sa­me Arbeit.

Eben­so befür­wor­ten wir eine enge Koope­ra­ti­on mit den Therapeut*innen des ATZ Dort­mund und Hagen und eine Anbin­dung ans ATZ bzw. eine beglei­ten­de Autismus-Therapie.

Grund­sätz­li­ches: Struk­tu­rel­le Rah­men­be­din­gun­gen Die Mit­ar­beit­in­nen und Mit­ar­bei­ter des A B W arbei­ten im Tan­dem Sys­tem, das heisst, dass zwei Mit­ar­bei­ter bezie­hungs­wei­se Mit­ar­bei­te­rin­nen, für einen Kli­en­ten Ansprech­part­ne­rin­nen und Ansprech­part­ner sind, und sich gegen­sei­tig im Urlaub oder Krank­heits­fall ver­tre­ten kön­nen. Damit ist Kon­ti­nui­tät in der Unter­stüt­zung gewähr­leis­tet. Bei Bedarf kann aber auch nur ein Mit­ar­bei­ter zustän­dig sein, wenn das für den Men­schen mit Autis­mus ein­fa­cher im Kon­takt ist. Die Ter­mi­ne wer­den indi­vi­du­ell ver­ein­bart und gestal­tet, je nach aktu­el­lem Auf­wand und Bedarf. Der bewil­lig­te Stun­den­um­fang des L W L ist ein Kon­tin­gent für meist 18 Mona­te. Grund­la­ge der Finan­zie­rung und För­de­rung des ambu­lant betreu­ten Woh­nens sind die sozi­al­recht­li­chen Bestim­mun­gen, nach den Para­gra­fen 53 und 54 S G B Zwölf, in Ver­bin­dug mit dem Para­graf 55 Absatz 2 Zif­fer 6 S G B neun, die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung zwi­schen dem über­ört­li­chen Sozi­al­hil­fe­trä­ger und dem Anbie­ter, Para­gra­fen 76 und 77 S G B Zwölf. Der Mensch mit Autis­mus ist Auf­trag­ge­ber, jedoch unter der Berüeck­sich­ti­gung der ver­ein­bar­ten Zie­le mit dem Kos­ten­trä­ger der Hil­fe und unse­rem Auf­trag­ge­ber — dem L W L. In Abspra­che mit und auf Wunsch des Kli­en­ten, bezie­hungs­wei­se der Kli­en­tin, ist uns eine Koope­ra­ti­on mit den Eltern sehr wich­tig und durch­aus hilf­reich. Eltern sind schliess­lich die Exper­ten für ihr Kind, und kön­nen so den Über­gang in die Selb­stän­dig­keit beglei­ten. Dies bedarf einer Schwei­ge­pflich­tent­bin­dung durch den Kli­en­ten bezie­hungs­wei­se der Kli­en­tin, ist aber kei­ne Ver­pflich­tung und Vor­aus­set­zung fuer die gemein­sa­me Arbeit. Eben­so befür­wor­ten wir eine enge Koope­ra­ti­on mit den The­ra­peu­tin­nen und The­ra­peu­ten des A T Z Dort­mund und Hagen und eine Anbin­dung ans A T Z, bezie­hungs­wei­se eine beglei­ten­de Autismus-Therapie. 

AUTISMUSSPEZIFISCH

Inhaltliches Angebot — Unter­stützung auf allen Ebenen

ABW Inhaltliches Angebot

An ers­ter Stel­le steht ein Bezie­hungs­auf­bau im Vor­der­grund, um eine trag­fä­hi­ge Bin­dung für Anfor­de­run­gen und eine gemein­sa­me Arbeit an den indi­vi­du­el­len Zie­len zu schaf­fen. Es soll­te ein ver­trau­ens­vol­les Ver­hält­nis zur pro­zess­ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­te­rin bestehen. 

In die­sen Berei­chen bie­ten wir autis­mus­spe­zi­fi­sche Unter­stüt­zung und Beglei­tung an:

  • Woh­nungs­su­che und ‑bezug
  • Los­lö­sung vom Elternhaus
  • Vor­aus­schau­en­de Haus­halts­füh­rung- und Organisation
  • Ein­kauf der Lebens­mit­tel / eige­ne regel­mä­ßi­ge Versorgung
  • Zube­rei­tung von Lebensmitteln
  • Pfle­ge der Wohnung
  • Pfle­ge der eige­nen Per­son / Hygiene
  • Pfle­ge / Ein­kauf der Kleidung
  • Selbst­für­sor­ge / emo­tio­na­le Sta­bi­li­tät trainieren
  • Finanz­pla­nung
  • Sozia­le Kon­tak­te anbah­nen und pfle­gen / autis­mus­spe­zi­fisch reflektieren
  • Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben / kul­tu­rel­le Ange­bo­te / Frei­zeit­ge­stal­tung / Anbin­dung an Verein
  • Gesund­heits­für­sor­ge
  • Tages­struk­tur schaf­fen / beruf­li­che Zie­le umset­zen oder erhalten
  • Brief­ver­kehr / Umgang mit Ämtern, Behör­den und recht­li­chen Betreuern
  • Kri­sen / Über­for­de­rung bewäl­ti­gen / Iso­la­ti­on vermeiden
  • Grup­pen­an­ge­bo­te sei­tens des ABW

Autis­mus-spe­zi­fi­sche Unter­stüt­zung. Inhalt­li­ches Ange­bot. Unter­stüt­zung auf allen Ebe­nen. An ers­ter Stel­le steht ein Bezie­hungs­auf­bau im Vor­der­grund, um eine trag­fä­hi­ge Bin­dung für Anfor­de­run­gen, und eine gemein­sa­me Arbeit an den indi­vi­du­el­len Zie­len zu schaf­fen. Es soll­te ein ver­trau­ens­vol­les Ver­hä­elt­nis zur pro­zess­ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­te­rin bestehen. In die­sen Berei­chen bie­ten wir autis­mus­spe­zi­fi­sche Unter­stüt­zung und Beglei­tung an: Woh­nungs­su­che und ‑bezug. Los­lö­sung vom Eltern­haus. Vor­aus­schau­en­de Haus­halts­füh­rung und Orga­ni­sa­ti­on. Ein­kauf der Lebens­mit­tel und eige­ne regel­mäs­si­ge Ver­sor­gung. Zube­rei­tung von Lebens­mit­teln. Pfle­ge der Woh­nung. Pfle­ge der eige­nen Per­son und Hygie­ne. Pfle­ge und Ein­kauf der Klei­dung. Selbst­für­sor­ge und emo­tio­na­le Sta­bi­li­tät trai­nie­ren. Finanz­pla­nung. Sozia­le Kon­tak­te anbah­nen und pfle­gen und die­ses autis­mus­spe­zi­fisch reflek­tie­ren. Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben, kul­tu­rel­le Ange­bo­te, Frei­zeit­ge­stal­tung, und die Anbin­dung an den Ver­ein. Gesund­heits­für­sor­ge. Tages­struk­tur schaf­fen und beruf­li­che Zie­le umset­zen oder erhal­ten. Brief­ver­kehr, Umgang mit Ämtern, Behör­den und recht­li­chen Betreu­ern. Kri­sen, Über­for­de­rung bewäl­ti­gen und Iso­la­ti­on ver­mei­den. Grup­pen­an­ge­bo­te sei­tens des A B W. 

Gefördert durch die Aktion Mensch
0231 / 880 886-31

Beratungstelefon

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